
baggage-regulations
Alkoholfreie und alkoholische Getränke
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Nur im verschlossenen Einzelgebinde bis zu 1 Liter transportierbar.
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Alkoholische Getränke dürfen den Alkoholgehalt von 70 % nicht überschreiten.
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Transport an Bord gestattet nach der Sicherheitskontrolle.
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Gebühren: Zusätzliche Gebühren bei Übergewicht im Hand- oder Aufgabegepäck.
Kunstwerke
(Pikturen, Zeichnungen, Skulpturen, Souvenirs, Trophäen usw.)
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Werden als Sondergepäck behandelt, wenn sie groß sind.
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Gebühr: 75 € (sicheres Verpacken Pflicht; bei Beschädigung haftet der Passagier).
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Handgepäck: erlaubt, solange die erlaubten Maße eingehalten werden.
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Aufgabegepäck: ebenfalls erlaubt.
Babyausstattung
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Keine Mengenbeschränkung, jedoch müssen Flüssigkeiten (z. B. Wasser, Milch) unter 150 ml pro Flasche sein.
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Gebühren: keine.
Fahrrad
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Räder ohne Motor (Touren- oder Rennrad) mit entferntem Sattel oder fixiertem Lenker; Pedale müssen entfernt oder gesichert sein.
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Maximale Dimension: 1,70 m.
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Gebühr: 75 € als Sondergepäck.
Campingausrüstung
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Keine mitführbaren entzündbaren Stoffe (Butan, Propan, Benzin, Streichhölzer etc.).
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Zeltelemente („Daumen“ der Zeltstange) und Ausrüstung außerhalb der erlaubten Maße sind verboten.
Bögen & Pfeile / Bogensport
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Doppelte Schutzhülle: eine Tasche enthält Bogen und Pfeile, plus eine stabile Pflegehülle.
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Als Sondergepäck behandelte Gegenstände.
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Gebühr: 75 €.
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Voranmeldung: mind. 2 Wochen vor dem Flug mit allen erforderlichen Angaben.
Kindersitze
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Nicht erlaubt.
Drohnen
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Handgepäck bevorzugt – wegen Lithium-Ionen-Batterien.
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Bei Aufgabegepäck müssen Batterien entfernt und ins Handgepäck genommen werden.
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Batterien ≤ 100 Wh: ohne Einschränkung im Handgepäck.
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100–160 Wh: nur mit vorheriger Genehmigung.
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160 Wh: verboten.
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Batterien müssen zusätzlich gegen Kurzschluss geschützt sein.
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Voranmeldung: 2 Wochen vor dem Flug.
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Gebühr: keine.
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Handgepäck: ja, innerhalb der zulässigen Maße.
Elektrische, foto- oder mechanische Geräte
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Für jedes Gerät ist eine vorherige Genehmigung der zuständigen Luftfahrtbehörde erforderlich.
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Sobald genehmigt: im Hand- und/oder Aufgabegepäck erlaubt – allerdings stets innerhalb der Handgepäckmaße.
E-Zigaretten
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Müssen im Handgepäck mitgeführt werden.
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Im Aufgabegepäck verboten (Feuergefahr).
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Gebühr: keine.
Feuerwerk
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Nicht erlaubt.
Lebensmittel
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Feste Speisen wie Sandwiches, Obst, Kekse – erlaubt im Hand- und Aufgabegepäck in angemessener Menge.
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Flüssige Speisen, Suppen etc. – unterliegen strengen Beschränkungen und sind meist verboten.
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Verderbliche oder stark riechende Lebensmittel sowie Konserven (Druckgefahr) werden nicht empfohlen und eventuell verboten.
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Gebühren: ggf. Übergepäckgebühren.
Haushaltsartikel
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Lampen, Lampenschirme, Dekorationsartikel – sollten vorab angemeldet werden, besonders wenn Gefahrstoffe enthalten sein könnten.
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Gebühren: wie normales Hand- und Aufgabegepäck, jedoch meist 75 €.
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Sichere Verpackung erforderlich; bei Beschädigung keine Haftung durch die Airline.
Lebende Fische
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Nicht erlaubt.
Musikinstrumente
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Kleine Instrumente: dürfen im Handgepäck mit und sind im Aufgabegepäck erlaubt; Übergröße oder Übergewicht wird ggf. extra berechnet.
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Große Instrumente (z. B. Cello): als Aufgabegepäck; max. 32 kg und 1,5 m Länge; Voranmeldung 48 Stunden vorher.
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Bei Sonderformat: Gebühr 75 €, sichere Verpackung erforderlich.
Tragbare Sauerstoffgeräte (POC)
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Erlaubt mit ärztlichem Attest (MEDIF-Formular) und vorheriger Anmeldung.
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Keine Gebühr.
Farben / Lacke
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Nicht erlaubt.
Fallschirme
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Enthalten oft Batterien oder Treibstoffzellen; gelten als Gefahrgut.
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Gebühr: 75 € (Sondergepäck).
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Voranmeldung: mind. 2 Wochen im Voraus mit allen angegebenen Daten.
Elektrische Mobilitätsgeräte
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Batterie‑betrieben – gelten als Gefahrgut.
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Nicht erlaubt.
Snowboard
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Kein Verbot; sichere Verpackung erforderlich.
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Gebühr: 75 € als Sondergepäck.
Skiausrüstung
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Kein Verbot, aber max. Länge 1,70 m und sichere Verpackung erforderlich.
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Gebühr: 75 € als Sondergepäck.
Schusswaffen & Munition
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Nur im Aufgabegepäck erlaubt gemäß Vorschrift GOM 3.10.6.
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Voraussetzungen:
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Waffen müssen in stabiler Außenhülle (Holz, Metall oder Kunststoff) transportiert werden.
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Verschlüsse mit Schloss oder Zahlencode.
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Munition getrennt und in separaten Behältern.
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Waffen müssen entladen sein.
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Voranmeldung: mind. 2 Wochen vorher mit sämtlichen erforderlichen Informationen.
